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Datenschutz für Vereine Hamburg – so halten Sie die DSGVO ein!

Auch als Verein müssen Sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die DSGVO beachten – wir von FK-Datenschutz helfen Ihnen hierbei!

Deshalb ist Datenschutz für Ihren Verein so wichtig

Als Verein unterliegen Sie in vielen Bereichen anderen Regelungen als ein Wirtschaftsunternehmen. Dies heißt nicht, dass Sie im Bereich Datenschutz fahrlässig handeln dürfen. Im Gegenteil: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auch für Ihr Vereinsleben relevant.

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Keine Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz riskieren

Grundsätzlich erlauben die Vorschriften, dass Sie personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten dürften, sofern dies Ihren Vereinszwecken dient. Es muss ein berechtigtes Interesse zur Nutzung der Daten als Verein vorliegen – ist dies nicht erkennbar, ist eine Speicherung und Weitergabe kaum möglich.

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Datenschutz für Vereine Hamburg – so helfen wir weiter!

Wir möchten Ihnen keine Angst machen, doch bereits als kleiner Verein haben Sie einige Auflagen in puncto Datenschutz zu erfüllen. Hier ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vielleicht noch nicht Pflicht. Allerdings ist es sinnvoll, mit einem Experten der Branche über das Thema zu sprechen und einen angemessenen Datenschutz für Vereine in Hamburg, Lübeck, Bremen und überall in Norddeutschland umzusetzen.

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Neben Datenschutz die korrekte Datennutzung beachten

Ist es tatsächlich nötig, bestimmte Informationen von Vereinsmitgliedern zur Erfüllung der Vereinsziele zu erfassen? Je nach Art des Vereins und der Dateninhalte ist eine Beantwortung dieser Frage nicht eindeutig möglich. Ein typisches Beispiel ist die Aushändigung einer Mitgliederliste. Erfüllt dies wirklich einen Zweck im Sinne der Vereinstätigkeit, oder werden hier unnötig Daten an andere Personen weitergegeben.

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Mit FK-Datenschutz zum umfassenden Schutzkonzept

Die Einhaltung des DSGVO seitens Ihres Vereins ist nur eine Facette, wie Sie einen professionellen Datenschutz in Ihrem Verein ausleben können. Wir von FK-Datenschutz entwickeln mit Ihnen gemeinsam das passende Konzept, damit eine verlässliche Verarbeitung von Daten zu Vereinszwecken im Sinne des Gesetzgebers stattfindet.

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FAQ zum Datenschutz für Vereine Hamburg

Leider denken viele Vereine noch immer, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alleine etwas für Wirtschaftsunternehmen ist. Dabei kommt die DSGVO überall zur Anwendung, wo eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet. Dies gilt bereits für Einzelunternehmer und Selbstständige, genauso wie Großkonzerne, Vereine und weitere Einrichtungen. Nehmen Sie das Thema DSGVO deshalb nicht auf die leichte Schulter, da sonst empfindliche Bußgelder drohen können.
Einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen, unterliegt bei einem Verein den gleichen Voraussetzungen wie bei einem Wirtschaftsunternehmen. Er ist zwingend zu benennen, sobald mehr als 20 Mitglieder regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Auch bei einem kleineren Verein kann es zur Sicherheit lohnen, einen externen DSB zu beauftragen.
Im Vergleich zu drohenden Bußgeldern und einem negativen Image in der Öffentlichkeit sind die Kosten für professionellen Datenschutz für Vereine für Hamburg und andere Standorte überschaubar. Wir sind als erfahrener Datenschutzpartner bestens mit den finanziellen Möglichkeiten von Vereinen vertraut und unterbreiten auch Ihnen ein faires Angebot.