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Datenschutz Neumünster – verlässlich und sicher mit FK-Datenschutz

Gewinnen Sie die Sicherheit, alle Maßnahmen der DSGVO richtig umzusetzen und vor drohenden Cyberattacken bestens geschützt zu sein.

Weshalb Datenschutz neu gedacht werden muss

Themen wie IT-Sicherheit und Datenschutz sind allen Firmen in Deutschland bekannt. Grundlegende Maßnahmen wurden in vielen Betrieben getroffen, alleine um der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu genügen und keine teuren Bußgelder zahlen zu müssen. Doch dies reicht selten aus, um den aktuellen Bedrohungen der Cyberkriminalität gerecht zu werden.

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Ist externer Datenschutz für Neumünster sinnvoll?

Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst, haben Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Auch bei kleineren Firmen ist dies sinnvoll, um einen festen und geschulten Ansprechpartner im Umgang mit der betriebsinternen Datenverarbeitung zu haben. Zwei Lösungen stehen Ihnen offen: ein hausinterner DSB oder ein externer Profi.

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Vielfältige Leistungen für umfassenden Datenschutz

FK-Datenschutz deckt als erfahrener Partner ein breites Spektrum an Leistungen für Ihren Datenschutz in Neumünster, Lübeck, Kiel und vielen weiteren Städten ab. Zu unseren wichtigsten Leistungsbereichen zählen:

  • Audits: Wir nehmen eine Analyse Ihrer bisherigen Leistungen im Datenschutz vor und zeigen Ihnen Schwachstellen sowie Lösungsansätze auf.
  • Beratung: Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter umfassend, wie Sie einen zeitgemäßen und starken Datenschutz passend zu Ihrem Betrieb umsetzen.
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Datenschutz mit Konzept – wir helfen individuell weiter

Wie Sie anhand unserer vielfältigen Leistungen erkennen, gibt es beim Thema Datenschutz und Datensicherheit viele Aspekte zu bedenken. Oft führen Firmen Einzelmaßnahmen durch, die nicht aufeinander abgestimmt sind und so zu Schwierigkeiten im betrieblichen Alltag führen. Uns liegt deshalb am Herzen, bei Ihnen ein vollwertiges Konzept zu entwickeln, das alle Bereiche des modernen Datenschutzes abdeckt.

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FAQ zum Datenschutz Neumünster

Ja, auch für Ihr Unternehmen gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), deren Vorgaben adäquat umzusetzen sind. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Großunternehmen, einen kleinen Betrieb mit wenigen Mitarbeitern oder einen Selbstständigen handelt.
Ein DSB ist zwingend zu berufen, wenn mehr als 20 Personen in Ihrem Betrieb regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Bei kleineren Unternehmen kann die Benennung eines DSB ebenfalls sinnvoll sein.
Für Ihren Datenschutz für Neumünster erarbeiten wir ein fair kalkuliertes Angebot. Sehen Sie dies stets in Relation zu teuren Bußgeldzahlungen bei datenschutzbezogenen Verstößen.