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Patientendaten in sicheren Händen

Wenn es um die eigene Gesundheit geht, spielen Diskretion und Vertrauen eine besonders große Rolle. Die Patientinnen und Patienten Ihrer Arztpraxis erwarten, dass Sie Ihre ärztliche Schweigepflicht erfüllen und diskret mit persönlichen Daten umgehen. Dies gilt im digitalen Zeitalter speziell für die elektronische Patientenakte und ähnlich für personenbezogene Daten. Ein Datenschutzbeauftragter für die Arztpraxis kann notwendig sein, um Ihre Verantwortung zu 100 % zu erfüllen.

Ist zwingend ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen?

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten für die Arztpraxis benennen müssen, ist nicht eindeutig geklärt. Unstrittig ist die Pflicht zur Benennung, sofern in Ihrer Praxis zwanzig oder mehr Personen regelmäßig mit der Erfassung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind. Hier schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwingend die Benennung eines DSB vor. In Groß- und Gemeinschaftspraxen kommt diese Regelung primär zum Einsatz.

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Einhaltung der DSGVO auf allen Ebenen

Unstrittig ist, dass Sie als Praxis zwingend die Richtlinien der DSGVO umzusetzen haben. In dieser Hinsicht unterscheiden Sie sich nicht von Dienstleistern und Unternehmen anderer Branchen, unabhängig von der Firmengröße. Die konforme Umsetzung gilt für alle digitalen Bereiche des Praxislebens, beispielsweise:

  • eine DSGVO-konforme Webseite Ihrer Praxis
  • maximale Datensicherheit für Ihre Praxis-App
  • sensibler Umgang mit Daten im Praxisalltag
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Was Sie ohne einen Datenschutzbeauftragten riskieren

Sollten Sie keinen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen und es kommt zu einem Datenleck, kann diese Entscheidung gegen Sie ausgelegt werden. Hier wird der Einzelfall entscheiden, ob man Ihrer Praxis eine umfangreiche Bearbeitung von Gesundheitsdaten unterstellt oder nicht (wobei nach unserer Auffassung alle Diagnosen als “umfangreiche Bearbeitung” gelten). Ohne die Hilfe eines Fachanwalts werden Sie in dieser Situation Ihren Standpunkt nicht verteidigen können.

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Mit einem externen DSB zur besten Lösung

Grundsätzlich können Sie einen internen Mitarbeiter Ihrer Arztpraxis zum Datenschutzbeauftragten benennen. Nach einer entsprechenden Weiterbildung können Sie auf eine bereits bekannte Arbeitskraft vertrauen. Leider fehlt dieser die Erfahrung und das Know-how, fachkundig in allen Situationen zu handeln. Zudem verlieren Sie einen Teil der bisherigen Arbeitskraft, da diese in Ihre Datensicherheit investiert werden muss.

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Kommen Sie mit FK-Datenschutz ins Gespräch

Die Digitalisierung hat den Umgang mit Patientendaten vereinfacht und erleichtert auch Ihrer Praxis, Informationen verlässlicher zu verwalten. Stellen Sie sich parallel hierzu Ihrer Verantwortung und nehmen Sie im eigenen Interesse die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes ernst.

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