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Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein – FK-Datenschutz hilft weiter!

Stellen Sie mit unseren Experten sicher, dass Sie die Vorgaben der DSGVO einhalten und Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter bestens geschützt sind.

Datenschutz in Schleswig-Holstein ernstnehmen

Die meisten Firmen in Schleswig-Holstein sind mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten vertraut. Auch für Ihr Unternehmen gilt es, die Vorgaben der Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) umzusetzen und für einen sicheren Umgang mit diesen Daten zu sorgen. Doch was ist, wenn hausintern die Kompetenz im Bereich Datenschutz fehlt?

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Welche Folgen drohen nach einer Cyberattacke?

Kommt es zu einem Datenleck in Ihrem Unternehmen, ist verpflichtend eine Meldung zu leisten. Hiernach wird geprüft, ob und in welchem Umfang Sie die Vorgaben der DSGVO umgesetzt haben. Fehlt diese Umsetzung und fehlt sogar ein Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein als Ansprechpartner, kommen teure Bußgelder auf Sie zu.

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Externer Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein sinnvoll?

Grundsätzlich können Sie wählen, ob Sie betriebsintern einen Datenschutzbeauftragten benennen oder diesen extern beauftragen. Eine externe Lösung bringt einige Vorteile mit sich:

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Wie ein Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein arbeitet

Mit einem DSB von FK-Datenschutz ist Ihnen eine umfassende Betreuung Ihres Betriebs zugesichert. Gerne nehmen wir im Vorfeld einen Check vor, auf welchem Stand sich Ihr betrieblicher Datenschutz befindet. Wir zeigen Schwachstellen auf und liefern konkrete Ansatzpunkte, wie sich mit einfachen Mitteln die Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten steigern lässt.

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Jetzt Kontakt für Ihr IT-Sicherheitskonzept aufnehmen

Für unsere Experten ist wichtig, dass Sie Datenschutz nicht als Umsetzung einzelner Sicherheitsmaßnahmen verstehen. Am besten sind Sie geschützt, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter auf ein umfassendes und kluges Konzept vertrauen. Dieses erarbeiten wir als Partner im Bereich Datenschutz gerne mit Ihnen gemeinsam. Zu unseren weiterführenden Leistungen gehören:

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FAQ zum Datenschutz in Schleswig-Holstein

Wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein und überregional zwingend zu benennen. Bei einem kleineren Unternehmen kann die Benennung ebenfalls sinnvoll sein, um intern Sicherheit für den Umgang mit sensiblen Daten von Kunden und Mitarbeitern zu gewinnen.
Anders als bei der Benennung des Datenschutzbeauftragten haben Sie sich bei jeder betrieblichen Tätigkeit um die Einhaltung der DSGVO zu kümmern. Dies gilt vom einzelnen Selbstständigen über kleine Unternehmen bis zum Großkonzern. Nehmen Sie diese gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor teuren Bußgeldern unbedingt ernst.
FK-Datenschutz ist mit den Möglichkeiten von Firmen aller Branchen vertraut. Wir entwickeln auch für Sie ein Datenschutzkonzept, das Ihnen und Ihren finanziellen Rahmenbedingungen entspricht. Sehen Sie unsere Konditionen immer in Relation zu drohenden Strafzahlungen oder dem Imageschaden eines Cyberangriffs.