Warum überhaupt Datenschutz?
Die Menschen werden von den Medien immer mehr sensibilisiert, auf Ihre Rechte zu achten.
Datenschutz ist ein Grundrecht!
Zeigen Sie offensiv, dass Sie mit Ihrem Unternehmen die Rechte respektieren. Bauen Sie sich Datenschutz als Qualitätsmerkmal zu Ihrem Wettbewerbsvorteil aus!
Nutzen Sie unser Qualitätssiegel als Alleinstellungsmerkmal, um Ihren Kunden zu zeigen, dass deren personenbezogene Daten bei Ihnen in guten Händen sind.
Unsere Leistungen für Sie
Dies können wir für Sie tun:

Audit
Verschaffen Sie sich einen zertifizierten Überblick über den Stand Ihres Datenschutzniveaus zum vorher vereinbarten Festpreis.

Auskunftsersuchen
Wir helfen Ihnen fachkundig durch das Labyrinth der Formalitäten wenn ein Auskunftsersuchen von Betroffenen von Ihnen zu bearbeiten ist.

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
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Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise – alles, was Unternehmen wissen müssen
Datenschutzhinweise sind für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, eine unverzichtbare Grundlage. Ob auf einer Website, im Rahmen eines Service, bei der Nutzung von E-Mail oder im Umgang mit Kundendaten im Betrieb: Immer dann, wenn Daten erhoben werden, haben Besucher und Nutzer ein Recht auf transparente Informationen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Datenschutzhinweisen es gibt, wann sie benötigt werden, welche Inhalte sie zwingend enthalten müssen und welche Risiken drohen, wenn die Pflicht zur Information nicht erfüllt wird. Sie erhalten zudem praktische Hinweise zur Erstellung einer Datenschutzerklärung, rechtliche Hintergründe und Tipps, wie Sie sich vor Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen schützen können.
Verschaffen Sie sich jetzt den Überblick – oder rufen Sie direkt an, um ein kostenloses Erstgespräch für Ihre Datenschutz-Strategie zu vereinbaren.

Welche unterschiedlichen Datenschutzhinweise gibt es?
Hinweise zum Schutz von Daten können recht unterschiedlich gefordert sein. Unternehmen müssen zwischen verschiedenen Formen unterscheiden, je nachdem, in welchem Kontext die Datenverarbeitung erfolgt.
Ganz grundsätzlich unterscheiden wir zunächst einmal in Hinweise zum Datenschutz, die online Anwendung finden, und solche, die sich auf die Verarbeitung in der Offline-Welt beziehen.
Wenn der Begriff der Datenschutzerklärung verwendet wird, handelt es sich um schriftliche Informationen, die Unternehmen bereitstellen müssen, um Nutzer über den Umgang mit sämtlichen anfallenden Daten zu informieren. Der Begriff "Datenschutzerklärung" wird häufig im Zusammenhang mit Webseiten benutzt - dies ist in sofern irreführend als dass eine Erklärung rechtlich anfechtbar ist. Wir empfehlen, generell, also auch online stets den Begriff "Datenschutzhinweise" oder "Informationen zum Datenschutz" zu verwenden.
Schauen wir nun einmal auf die verschiedenen Haupt-Varianten von Hinweisen auf den Datenschutz, für die Unternehmen die Verantwortung haben (können):
Datenschutzerklärung für die Website:
Diese Form ist die Bekannteste. Die Datenschutzerklärung erscheint in der Regel als eigener Menüpunkt oder im Footer einer Internetseite. Darin informiert der Websitebetreiber die Nutzer und Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die beim Aufruf der Seite anfallen, etwa die IP Adresse, Protokolldateien, Cookies oder eingesetzte Dienste von Drittanbietern wie Google Analytics, Google Maps oder YouTube. Auch die Nutzung von Kontaktformularen oder die Implementierung eines Shops müssen hier extra aufgeführt werden.
Datenschutzhinweise für Kunden und Geschäftspartner:
Unternehmen, die im Rahmen von Verträgen oder Service-Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, müssen gesonderte Hinweise bereitstellen. Dazu gehören etwa Angaben zum Zweck der Nutzung von Kundendaten, zu Aufbewahrungsfristen und zur Weitergabe an Dritte.

Datenschutzhinweise für Mitarbeiter:
Auch Beschäftigte haben Anspruch darauf zu erfahren, wie die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ganz konkret aussieht. Hierzu gehören Hinweise zu Lohnabrechnung, IT-Systemen oder Videoüberwachung.
Spezielle Datenschutzhinweise für Social Media:
Wer Social Media Plugins oder Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken betreibt, muss auch hier Transparenz schaffen.
Individuelle Datenschutzhinweise bei besonderen Diensten:
Beispielsweise im Blog, bei Newslettern, über ein Formular mit Abfrage einer E-Mail Adresse, beim Einsatz von Tracking-Tools oder bei Downloads. Jede dieser Versionen hat eigene Anforderungen. Sie sollten klar voneinander abgegrenzt sein, um Verwirrung bei den Nutzern zu vermeiden.
Für eine umfassende Strategie zum Umgang mit dem Datenschutz im Allgemeinen und den notwendigen Hinweisen empfiehlt sich ein Datenschutzbeauftragter: Mit der Bereitstellung einer passenden Strategie durch den Datenschutz Profi sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern womöglich auch einige Nerven – und gewinnen stattdessen die Sicherheit, dass sämtliche Anforderungen rund ums Thema Datenverarbeitung rechtssicher abgedeckt werden.
Buchen Sie hier ein kostenloses Erstgespräch!

Wann brauche ich Datenschutzhinweise?
Datenschutzhinweise werden immer dann nötig, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten erhebt, speichert oder an Dritte weitergibt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das nationale Datenschutzrecht schreiben ausdrücklich vor, dass betroffene Personen umfassend über jede Form der Datenverarbeitung aufgeklärt werden müssen. Diese Informationspflicht ergibt sich insbesondere aus den Art. 8, Art. 13 DSGVO sowie aus dem Artikel 6 Abs 3, und sie gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung im digitalen oder im analogen Kontext stattfindet.
In der Praxis bedeutet das: Schon beim Aufruf einer Website werden automatisch technische Daten wie Protokolldateien oder eine IP Adresse erzeugt. Sobald ein Kontaktformular genutzt wird, in das ein Interessent seine E-Mail Adresse einträgt, entsteht ebenfalls ein Informationsbedarf. Auch bei der Nutzung von Online-Services, bei der Einbindung externer Dienste oder beim Versand eines Newsletters ist es zwingend erforderlich, den Betroffenen transparent zu informieren. Gleiches gilt, wenn im Rahmen eines Vertrags Daten an Dritte weitergegeben werden oder wenn ein Unternehmen eigene Inhalte über eine Internetseite bereitstellt.
Für Unternehmen hat diese Pflicht nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine strategische Bedeutung. Transparente Datenschutzhinweise schaffen Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, während fehlende oder unzureichende Informationen schnell zu rechtlichen Problemen führen können.
Wer hier klar kommuniziert, zeigt Verantwortungsbewusstsein, sorgt für Rechtssicherheit und reduziert das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern.
Damit werden Datenschutzhinweise zu einem zentralen Instrument, um sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch die Beziehung zu den eigenen Zielgruppen nachhaltig zu stärken.
Wer bekommt welche Datenschutzhinweise?
Nicht jeder und jede aus der Zielgruppe derer, die Daten an ein Unternehmen geben, erhält die gleichen Informationen. Je nachdem, welche Dienste in Anspruch genommen werden, fallen sehr unterschiedliche Daten zur Verarbeitung an. Hier kommt es auf die Rolle der betroffenen Person an, deren Daten Ihre Firma nutzt:
Besucher einer Webseite:
Sie erhalten eine ausführliche Datenschutzerklärung, die leicht auffindbar sein muss.
Kunden:
Bei Vertragsabschlüssen oder im laufenden Service müssen Kunden über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.
Mitarbeiter:
Beschäftigte bekommen separate Hinweise, da ihre personenbezogenen Daten in anderen Prozessen verarbeitet werden.
Geschäftspartner und Lieferanten:
Auch hier ist Transparenz erforderlich, wenn Daten verarbeitet werden. Wichtig ist, dass die Informationen immer zielgruppengerecht aufbereitet sind. Eine einzige allgemeine Datenschutzerklärung reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Tipp:
Muster und Informationen zu den speziellen Inhalten werden häufig im Netz zur Verfügung gestellt. Hier lohnt sich allerdings tatsächlich ein professioneller Datenschutzbeauftragter als Unterstützung, anstatt via Google und Generator "ins Blaue hinein" eine standardisierte Datenschutzerklärung für alle Fälle zusammenzuzimmern. Mehr Sicherheit bekommen Sie mit einer umfassenden Datenschutz Analyse aus Profihand, inklusive sämtlicher Informationen, die auf den jeweiligen Anwendungsfall konzipiert werden.

Welche Angaben beinhalten welche Datenschutzhinweise?
Datenschutzhinweise müssen immer klar und nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage die Verarbeitung erfolgt und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen. Die DSGVO unterscheidet dabei zwischen zwei zentralen Grundlagen: Zum einen gibt es die Verarbeitung auf Basis recvhtlicher Grundlagen ohne die Mitwirkung der betroffenen Person, zum anderen die Verarbeitung aufgrund einer freiwilligen Einwilligung.
In vielen Fällen erlaubt das Gesetz eine Datenverarbeitung ohne zusätzliche Zustimmung – etwa, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens überwiegen oder wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht. Für andere Zwecke hingegen, beispielsweise für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail, ist eine ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung der Betroffenen erforderlich.
Eine vollständige Datenschutzerklärung sollte daher immer Angaben zum verantwortlichen Betreiber und zum benannten Datenschutzbeauftragter enthalten, den Zweck und Umfang der jeweiligen Verarbeitung erläutern sowie die Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten benennen. Auch der Einsatz von Cookies, Analyse-Tools wie Google Analytics oder anderen externen Diensten muss klar dargestellt werden, ebenso wie die Dauer der Speicherung und die Kriterien für deren Festlegung.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Rechte der Betroffenen – etwa Auskunft, Berichtigung oder Löschung – deutlich zu beschreiben und Möglichkeiten zur Kontrolle und zu individuellen Datenschutzeinstellungen anzubieten. Vervollständigt werden die Hinweise durch den Verweis auf zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz, an die sich Betroffene im Konfliktfall wenden können.
Alle diese Inhalte sollten Unternehmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen der tatsächlichen Datenverarbeitung entsprechen und den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen.
Quick-Check Datenschutz Analyse: Angaben in Datenschutzhinweisen
- Wer ist verantwortlich? – Angaben zum Betreiber und ggf. zum Datenschutzbeauftragter
- Welche Daten? – Kategorien und Arten der personenbezogenen Daten, die erhoben werden
- Warum? – Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Mit wessen Zustimmung? – Hinweis auf Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnistatbestände
- Wie lange? – Speicherdauer oder Kriterien für die Löschung
- Welche Tools? – Einsatz von Cookies, Google-Analytics, Social Media Plugins oder anderen Diensten
- Welche Rechte? – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
- Welche Möglichkeiten? – Optionen zur Kontrolle und Datenschutzeinstellungen
- An wen wenden? – Hinweis auf Aufsichtsbehörden, z. B. die zuständige Landesbeauftragte
Welche Risiken bestehen, wenn die Datenschutzhinweise nicht gegeben werden?
Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzhinweise bergen erhebliche Risiken:
Abmahnungen:
Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen können fehlende Angaben abmahnen.
Bußgelder nach DSGVO:
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können zu erheblichen Strafen führen.
Reputationsverlust:
Kunden und Nutzer erwarten Transparenz. Fehlende Hinweise können Vertrauen zerstören.
Rechtliche Risiken:
Ohne klare Hinweise fehlt die Grundlage für eine rechtmäßige Datenverarbeitung. Ein Rechtsanwalt müsste dann oft kurzfristig eingeschaltet werden.
Die Verantwortung liegt eindeutig beim Betreiber. Wer seiner Informationspflicht nicht nachkommt, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden.

Erstellung und praktische Umsetzung
Muster und Generatoren
Viele Unternehmen greifen zunächst auf ein Muster oder eine Muster Datenschutzerklärung zurück. Diese sind jedoch oft zu allgemein und berücksichtigen nicht die individuellen Funktionen einer Website. Ein Datenschutz Generator oder Generator-Tools im Internet können hilfreich sein, bieten aber keine Garantie für Vollständigkeit. Die Verwendung des "Gießkannenprinzips" ist hier genauso abmahnfähig wie fehlende Informationen. Eine individuelle Anpassung ist zwingend notwendig, insbesondere bei speziellen Diensten oder Inhalten.
Unterstützung durch Experten
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung übernehmen. Auch eine Datenschutz Analyse des gesamten Unternehmens hilft, Lücken aufzudecken. Gerade für komplexe Systeme mit vielen Services, Server-Logs, Cookies und Google-Diensten empfiehlt es sich, die Webseite Ihrer Firma regelmäßig zu prüfen und neue Versionen der Hinweise zu veröffentlichen.
Typische Inhalte einer Website-Datenschutzerklärung
Damit Sie einen Überblick haben, hier die zentralen Bausteine (neben den im Quick-Check erwähnten Angaben):
- Allgemeine Informationen zur Verarbeitung
- IP Adresse und Protokolldateien
- Verwendung von Cookies
- Eingabe von E-Mail Adresse oder Kontaktformular
- Nutzung von Google-Diensten
- Einbindung von externen Diensten
- Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Ansprechpartner: Datenschutzbeauftragter
- Link zum Widerruf von Einwilligungen
- Hinweis auf zuständige Landesbeauftragte
Datenschutz in Kürze: Worauf Unternehmen achten sollten
Klare und transparente Hinweise bereitstellen
Datenschutzerklärung gut sichtbar auf der Website platzieren
Rechtliche Anforderungen regelmäßig prüfen
Datenschutzeinstellungen für Nutzer leicht zugänglich machen
Erstellung nicht allein auf ein Muster oder den Datenschutz Generator verlassen
Unterstützung durch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten einholen
Technische Kontrolle und Sicherheitssysteme implementieren
Fazit: Datenschutzhinweise als Pflicht und Chance
Die Themen Datenschutzerklärung bzw -hinweise sind keine lästige Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht mit hohem Stellenwert. Richtig umgesetzt, stärken sie das Vertrauen Ihrer Kunden, verbessern die Transparenz und schützen Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken.
Ob Website, Internetseite, Service oder interne Prozesse: Eine rechtssichere Datenschutzerklärung gehört heute zu den unverzichtbaren Inhalten einer professionellen Unternehmenskommunikation. Nutzen Sie die Chance, mit klaren Hinweisen und aktueller Version Vertrauen aufzubauen und die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder eine Datenschutz Analyse Ihres Unternehmens wünschen, stehen wir Ihnen als erfahrenes Datenschutzbüro jederzeit zur Verfügung.
Schreiben Sie eine E Mail, rufen Sie an, wir sind für Sie da!
FAQ
Durch die Einbindung von Social Media Plugins wie dem Facebook- oder LinkedIn-Button werden beim Besuch einer Website oft automatisch personenbezogene Daten wie die IP Adresse an die Plattformbetreiber übermittelt – selbst dann, wenn der Nutzer den Button nicht anklickt. Deshalb ist es wichtig, in der Datenschutzerklärung transparent darüber zu informieren, welche Daten übertragen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt und welche Widerspruchs- oder Kontrolle-Möglichkeiten die Betroffenen haben.
Immer dann, wenn personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden – zum Beispiel beim Aufruf einer Website (IP-Adresse, Protokolldateien), bei der Eingabe einer E-Mail Adresse in ein Formular, beim Einsatz von Cookies oder beim Versand von Newslettern.
Unternehmen riskieren Abmahnungen, Bußgelder nach DSGVO und einen erheblichen Vertrauensverlust bei Kunden. Ohne korrekte Datenschutzhinweise fehlt zudem die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung, was im Ernstfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

Datenschutzkonzept
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Datenschutzmandat
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Datenschutzordner
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E-Learning
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Effektive Datenschutzberatung für Ihr Unternehmen: So profitieren Sie!

Was ist Datenschutzberatung?
Datenschutzberatung ist die professionelle Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Datenschutzanforderungen und der Einhaltung von Datenschutzgesetzen.
Die regulatorischen Vorschriften im Datenschutzrecht, etwa der DSGVO, stellen viele Unternehmen vor echte Herausforderungen. Mit Hilfe einer professionellen Datenschutzberatung lassen sich teure Fehler im Umgang mit personenbezogenen Daten vermeiden.
Mehr lesenDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist die DSGVO und wie wirkt sie sich auf Ihr Unternehmen aus?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie schützt die Rechte von Personen in der EU. Die komplexen Anforderungen der DSGVO in der Praxis zu erfüllen, stellt so manches Unternehmen vor große Herausforderungen. Allerdings sind Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, alle Regelungen der DSGVO zum Schutz von Daten einzuhalten.
Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht: Die Implementierung geeigneter Maßnahmen schützt Sie möglicherweise vor empfindlichen Bußgeldern, wenn etwa durch eine Datenpanne der Schutz verwendeter Daten nicht gewährleistet ist. Auch dazu gibt es eine Regelung in der DSGVO.
Mit unseren Datenschutz Experten und -beratern erhalten Sie eine klare Verbindung zwischen Theorie und Praxis. Wir prüfen die bisherige Verarbeitung der Daten in Ihrem Unternehmen und entwickeln Lösungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, falls die vorhandenen Ressourcen zum Datenschutz noch nicht ausreichen.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an Ihr Unternehmen?
Die DSGVO verlangt von Unternehmen, dass sie personenbezogene Daten sicher verarbeiten, die Rechte der Betroffenen respektieren und Datenschutzmaßnahmen umsetzen.
Das bedeutet in der Praxis: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt umfangreiche Anforderungen an Unternehmen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Sie verpflichtet Unternehmen, Transparenz über die Verarbeitung von Daten zu schaffen, etwa durch Datenschutzhinweise und Einwilligungen.
Zudem müssen technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Unternehmen sind verpflichtet, Datenminimierung und Zweckbindung zu beachten sowie Betroffenenrechte wie Auskunft, Löschung oder Widerspruch umzusetzen.
Mehr lesenVorteile einer Datenschutz Beratung
Die (externe) Datenschutz Beratung bietet Unternehmen Zugang zu fachlicher Expertise im Datenschutz und hilft bei der Umsetzung von komplexen rechtlichen Vorgaben.
Sie kann Ihnen zudem Zeit und Kosten einsparen, denn externe Berater und Beraterinnen liefern effiziente und erprobte Lösungen, um die Datenschutzanforderungen in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Da unsere Beratung stets individuell erfolgt, profitieren Sie zudem davon, dass wir ausgehend von den vorhandenen Ressourcen ein maßgeschneidertes Konzept für den Datenschutz Ihrer Firma erstellen.
Mehr lesen

Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberatung: Was brauche ich wirklich?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Sind mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt oder werden sensible Daten verarbeitet? Dann besteht gemäß DSGVO die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das regelt der Artikel 37 der Datenschutz Grundverordnung.
Da heute in nahezu jedem Unternehmen sensible Daten verarbeitet werden, trifft die Regelung also im Grunde fast jeden Betrieb.
Sie wollen mehr wissen darüber, ob ein Datenschutzbeauftragter für Sie notwendig ist? Dann lesen Sie unseren Blogartikel dazu!
Aufgaben und Verantwortungen eines Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter ist verantwortlich für die fachgerechte Beratung des Verantwortlichen bei der Umsetzung von Datenschutzanforderungen und die Einhaltung von Datenschutzgesetzen im Unternehmen.
Konkret bedeutet das etwa, dass der oder die Beauftragte Prozesse wie die Datenschutzfolgeabschätzung überwacht, Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung im Umgang mit dem Datenschutz organisiert und generell bei der Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften im Betrieb unterstützt.
Unternehmen, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind und dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Datenschutz Beratung als Service
Die oft komplexen Anforderungen zum Datenschutz sind für viele Betriebe eine Herausforderung. Eine externe Beratung, die sich mit dem Thema befasst, kann hier sinnvoll sein, sie ersetzt den internen Datenschutzbeauftragten.
Was ist Datenschutzberatung as a Service?
Datenschutzberatung as a Service ist ein Dienst, der Unternehmen Zugang zu fachlicher Expertise im Datenschutz bietet und bei der Umsetzung von Datenschutzanforderungen hilft. Unsere Datenschutz Berater können beispielsweise dafür sorgen, dass die korrekte Umsetzung der DSGVO in Ihrem Betrieb kontrolliert wird.
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Datenschutzberatung und Datenschutz
Wie können unsere Berater Ihnen konkret helfen, wie kann Datenschutzberatung den Datenschutz in Ihrem Unternehmen verbessern?
Indem wir effiziente Lösungen für die Datenschutz Anforderungen anbieten und bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Datenschutz helfen.
Unsere Leistungen umfassen beispielsweise konkrete Hilfestellungen, wenn Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Bewertungen haben.
Unsere Datenschutzexperten stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie das Datenschutzniveau Ihres Unternehmens analysieren und verbessern möchten, wenn Fragen der Datensicherheit offen sind oder wenn Datenschutzprozesse optimiert werden sollen.
Analysen, Schulungen, Handlungsempfehlungen – all das kann Teil unserer Zusammenarbeit mit Ihnen sein.
Haben Sie Fragen? Hier geht es direkt zu Ihrem Erstgespräch mit unseren Datenschutz Experten!
Bedarfsermittlung und Angebotserstellung
Der erste Schritt in der Beratung ist zunächst einmal eine sorgfältige Analyse. Wir schauen auf die spezifischen Anforderungen zum Datenschutz, die es in Ihrer Firma gibt. Wie die Umsetzung der DSGVO zu regeln ist, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und welche noch nötig sind, um eine solide Strategie zum Datenschutz aufzubauen, sind Inhalte dieser Anfangsanalyse.
Im nächsten Schritt bekommen Sie ein maßgeschneidertes Angebot zur Datenschutzberatung. Auf Grundlage der Informationen, die im ersten Schritt erarbeitet wurden, lässt sich eine individuelle, effiziente Lösung für den Datenschutz in Ihrem Betrieb erstellen.

Der Beratungsprozess mit unseren Experten
Nach der erfolgreichen Bedarfsermittlung und Angebotserstellung gehen wir in die nächste Phase.
In intensivem Austausch mit unseren Experten beraten wir Sie bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Wenn Fragen auftauchen, stehen wir für die passende Antwort parat.
Mehr lesenErgebnisse und Erfolge
Oberstes Ziel unserer Arbeit als Datenschutzbeauftragter und -berater ist natürlich die Einhaltung der DSGVO und sämtlicher Datenschutz-Vorgaben darüber hinaus. Zudem sollen mit unserem Angebot Datenpannen vermieden werden. Auch die IT-Sicherheit steht im Fokus unserer Aufmerksamkeit.
All das führt unter dem Strich dazu, dass Ihrem Unternehmen möglicherweise teure Kosten erspart bleiben, etwa durch Bußgelder oder durch den personellen und finanziellen Aufwand, den etwa ein eigener Datenschutzbeauftragter verursacht.


Referenzen und Erfahrungen
Was sagen Kunden über unsere Zusammenarbeit? Wir hören ausnahmslos sehr zufriedene Stimmen, denn ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept aus unserem Hause spart nicht nur Zeit und Geld, sondern verschafft Unternehmen auch ein höheres Vertrauen bei ihren eigenen Kunden. Unsere transparente Philosophie: "So viel wie nötig - so wenig wie möglich" schafft in Verbindung mit unserer persönlichen Herangehensweise ein beiderseitiges Vertrauen. Ganz zu schweigen von dem guten Gefühl, bestens auf die Anforderungen der Aufsichtsbehörde und der Gesetzeslage vorbereitet zu sein.
Holen Sie sich Ihren eigenen Datenschutzberater ins Haus – wir sind für Sie da!
FAQ - Häufige Fragen

Fortbildungen
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Homeoffice-Richtlinie
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Qualitätssiegel
Tue Gutes und spricht drüber!
Nach Abschluss der Umsetzung unserer empfohlenen Maßnahmen erhalten Sie als Bestätigung über Ihr Datenschutzniveau unser Qualitätssiegel! Zeigen Sie, dass Ihnen Datenschutz wichtig ist!

Richtlinien
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Schulungen
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Software
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Techn.-/Organisatorische Maßnahmen
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![_segregatory__01a [Przekonwertowany]](https://fk-datenschutz.de/wp-content/uploads/freshizer/7da394cae6aaabe5ca47cd0e0634771f_Archiv-Aktenordner-unuebersichtlich-oldschool-768-c-90.jpg)
Verarbeitungsverzeichnis
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Videohinweisschild
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Vorträge
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Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die wesentlichen Vorteile für Sie, wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragen wählen.

Unabhängigkeit
Wir beraten im Sinne des Unternehmens und behalten das Machbare im Blick.

Professionalität
Durch eine Vielzahl an Optimierungen werden bei uns hohe Standards erreicht.

Qualifizierung
Wir befassen uns tagtäglich mit Datenschutzthemen, bilden uns ständig weiter und sind zertifiziert.

Haftung
Selbstverständlich verfügen wir über eine Betriebshaftpflicht und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Wie geht es weiter?
Wir starten mit einem unverbindlichen Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Datenschutz ist Vertrauenssache, was wir als Basis einer Zusammenarbeit sehen.Gemeinsam erörtern wir den notwendigen Bedarf für Ihr Unternehmen und stellen Ihnen unsere Arbeitsweise dar. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung!