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Datenschutz für Handwerksbetriebe

Die Digitalisierung macht das Thema Datenschutz für Handwerksbetriebe zunehmend wichtiger: Die Einhaltung von Datenschutzvorgaben ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch für die Außenwirkung beim Kunden und bei Geschäftspartnern wichtig.

Wer den Datenschutz im Handwerk nicht professionell umsetzt, dem drohen zudem unangenehme Bußgelder. Darum lohnt es sich, beizeiten für ausreichenden Schutz aller Daten auch in Ihrem Betrieb zu sorgen.

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Warum Datenschutz für Handwerksbetriebe wichtig ist

In jedem Handwerksbetrieb fallen personenbezogene Daten an, zu deren Verarbeitung es Vorschriften gibt. Hapert es an der Umsetzung der Regelungen, kann es schnell teuer werden. Außerdem ist die Verarbeitung von Daten ein sensibles Thema – wenn Sie etwa mit Kundendaten nicht professionell umgehen, droht ein Vertrauensverlust. Gleiches gilt für die Personalverwaltung, auch hier können Datenschutzverletzungen bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten auftreten.

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Pflichten im Handwerksbetrieb: Was Sie tun müssen

Damit die Datenflut kontrolliert und rechtssicher in geordnete Bahnen gelenkt wird, gibt es eine Reihe von Pflichten, denen sich auch Betriebe aus dem handwerklichen Bereich stellen müssen.

Personen, deren Daten in Ihrem Betrieb genutzt werden, haben in diesem Zusammenhang Rechte, aus denen sich für Sie die Pflichten ergeben. Die Artikel 12 bis 22 der DSGVO regeln diese Pflichten und Rechte im Detail.

Die Praxis Welche Bereiche im Handwerksbetrieb sind vom Datenschutz betroffen?

Das Thema “DSGVO” gehört in Kreisen des deutschen Handwerks sicherlich nicht zu den beliebtesten. Als Handwerker bzw. Leitung eines handwerklichen Betriebes empfindet so mancher den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Datenschutzgrundverordnung und generell die Anforderungen des Datenschutzes als echte Herausforderung der eher unangenehmen Art.

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DSGVO im Handwerk – was ist das?

Die EU hat mit der Datenschutzgrundverordnung ein umfassendes Regelwerk vorgelegt, das im Umgang mit Daten großen Schutz bietet. Daraus entstehen für Unternehmen, und damit auch für Handwerker und Handwerksbetriebe, eine ganze Reihe an Pflichten zum Verfahren mit den personenbezogenen Daten. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle: Die Vorschriften der DSGVO müssen alle einhalten.

Der Überblick zeigt, welche Verpflichtungen die DSGVO im Handwerk auferlegt

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Die Datenschutzgrundverordnung

Seit Mai 2018 regelt die DSGVO die Verfahrensweise mit Daten auch im Handwerksbetrieb. Hier geht es um personenbezogene Daten, wie sie zum Beispiel in der Kundendatei oder in der Liste Ihrer Mitarbeiter stehen. Die Veränderungen zwischen DSGVO im Handwerk und dem vorher gültigen Bundesdatenschutzgesetz sind nicht allzu groß, sollten aber dennoch bekannt sein und vor allem umgesetzt werden.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt beispielsweise, ob ein Betrieb verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, macht Vorgaben zur gesetzlichen Informationspflicht oder zum Datenschutzhinweis, der auf der Webseite Ihrer Firma stehen muss.

Datenschutzgrundverordnung
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Der Statusbericht: Behalten Sie den Überblick!

Wir legen in unserer Arbeit Wert auf Praxistauglichkeit. Gerade für Handwerksbetriebe, in denen Datenverarbeitung oder der Umgang mit personenbezogenen Daten nicht gerade auf Platz eins der Interessen stehen, ist ein Überblick über die komplexen Vorgaben extrem hilfreich.

Für den maximalen Überblick sorgt unser einzigartiger Statusbericht. In klaren, verständlichen Worten zeichnen unsere Mitarbeiter Ihnen in diesem Bericht ein Gesamtbild davon, wo Ihr Handwerksbetrieb in Sachen Datenschutz steht.

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Der Handwerker Datenschutz maßgeschneidert, auch in Zukunft

Nachdem wir Ihre Datenschutzmaßnahmen auf Vordermann gebracht haben, begleiten wir Sie selbstverständlich gern auch weiterhin. Geben Sie unbequeme Aufgaben, Prozesse und Vorgänge einfach an unsere Datenschutzexperten ab.

Alle Daten gut geschützt mit dem externen Datenschutzbeauftragten - die Vorteile auf einen Blick

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FAQ zum Datenschutz für Handwerksbetriebe

Die DSGVO gilt für Unternehmen aller Branchen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Somit betrifft die Verordnung für den Datenschutz Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleister und viele weitere Unternehmen.
Im Regelfall muss die Benennung des DSB erfolgen, wenn Ihr Handwerksbetrieb über 20 oder mehr Mitarbeiter verfügt, die dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Unter 20 Personen ist die Benennung eines DSB freiwillig, sofern Ihr Handwerksbetrieb personenbezogene Daten verarbeitet (was generell bei Kundenaufträgen und Mitarbeitern vorliegt).
Selbstverständlich gehören zu unseren Leistungen auch Schulungen: Hier gehen wir speziell auf die Bedürfnisse in Ihrem Betrieb ein, indem wir z.B. auch in Kleingruppen oder e-learnings das notwendige Wissen in regelmäßigen Zeiträumen koordinieren.
Sollten Sie gegen Vorgaben der DSGVO verstoßen haben, sprechen Sie uns direkt an. Wir helfen Ihnen, Ausmaß und Folgen abzuschätzen und beraten, wie der Finanz- und Imageschaden bestmöglich kommuniziert und im besten Fall sogar verhindert werden kann.