Datenschutzbeauftragte – wann besteht eine Notwendigkeit?
Immer mehr Selbstständigen und Firmen ist bewusst, dass die Richtlinien der DSGVO unabhängig von der Firmengröße zu befolgen sind. Größer ist die Unsicherheit, ob für die Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten eine Notwendigkeit besteht oder ab wann eine freiwillige Benennung sinnvoll ist. FK-Datenschutz erklärt Ihnen, was DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz zur Notwendigkeit sagen und weshalb die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) schon früher lohnen kann.
Notwendigkeit eines DSB – was sagt die DSGVO?
Ab wann für einen Datenschutzbeauftragten die Notwendigkeit besteht, gibt es in den Richtlinien der DSGVO leider keine eindeutigen Hinweise. Diese Lücke schließen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das sogar die verpflichtende Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten vorschreibt. Die Pflicht gilt, sobald zwanzig oder mehr Personen des Unternehmens mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind.
Mehr lesenIst die interne oder externe Benennung sinnvoll?
Durch die Vorschriften des BDSG-neu ist nicht geregelt, welchen Status der Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen einnimmt. Sie können somit einen internen Datenschutzbeauftragten benennen oder sich für eine externe Fachkraft entscheiden. Letzteres ist aus Gründen des fachlichen Know-hows und der Wirtschaftlichkeit zu empfehlen.
Mehr lesenDatenschutzbeauftragte vorzeitig benennen
Auch wenn für einen Datenschutzbeauftragten die Notwendigkeit einer Benennung erst ab zwanzig Mitarbeitern mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt, kann eine vorzeitige Benennung sinnvoll sein. Vielleicht sind es nur ein oder zwei Mitarbeiter in Ihrem Betrieb, die unter die genannte Definition fallen. Wird von diesen nicht fachgerecht und sicher gehandelt, kann dies Verstöße gegen die DSGVO oder das BDSG-neu begünstigen.
Mehr lesenFolgen von Datenschutzproblemen richtig abschätzen
Umgekehrt kann sich herausstellen, dass nicht automatisch eine Notwendigkeit zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Vielleicht sind Sie als Verein oder kleine Firma nur mit wenigen personenbezogenen Daten mit Bezug zu einzelnen Personen betraut. Für diese nehmen alle Verantwortlichen ihre Pflichten gewissenhaft wahr, wobei nicht tagtäglich Aufgaben für einen Datenschutzbeauftragten anfallen.
Mehr lesenFK-Datenschutz – wir beraten Sie zur Notwendigkeit
Haben Sie erkannt, dass für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten eine Notwendigkeit besteht? Übergeben Sie alle wichtigen Aufgaben an einen externen DSB und lassen Sie sich von FK-Datenschutz kompetent weiterhelfen. Mit unserem breiten Leistungsspektrum von individuellen Audits bis zur Abwicklung eingetretener Datenpannen stehen wir Ihnen in allen Bereichen des Datenschutzes verlässlich zur Seite.
Mehr lesen