Datenschutzhinweise – alles, was Unternehmen wissen müssen
Datenschutzhinweise sind für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, eine unverzichtbare Grundlage. Ob auf einer Website, im Rahmen eines Service, bei der Nutzung von E-Mail oder im Umgang mit Kundendaten im Betrieb: Immer dann, wenn Daten erhoben werden, haben Besucher und Nutzer ein Recht auf transparente Informationen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Datenschutzhinweisen es gibt, wann sie benötigt werden, welche Inhalte sie zwingend enthalten müssen und welche Risiken drohen, wenn die Pflicht zur Information nicht erfüllt wird. Sie erhalten zudem praktische Hinweise zur Erstellung einer Datenschutzerklärung, rechtliche Hintergründe und Tipps, wie Sie sich vor Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen schützen können.
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Welche unterschiedlichen Datenschutzhinweise gibt es?
Hinweise zum Schutz von Daten können recht unterschiedlich gefordert sein. Unternehmen müssen zwischen verschiedenen Formen unterscheiden, je nachdem, in welchem Kontext die Datenverarbeitung erfolgt.
Ganz grundsätzlich unterscheiden wir zunächst einmal in Hinweise zum Datenschutz, die online Anwendung finden, und solche, die sich auf die Verarbeitung in der Offline-Welt beziehen.
Wenn der Begriff der Datenschutzerklärung verwendet wird, handelt es sich um schriftliche Informationen, die Unternehmen bereitstellen müssen, um Nutzer über den Umgang mit sämtlichen anfallenden Daten zu informieren. Der Begriff "Datenschutzerklärung" wird häufig im Zusammenhang mit Webseiten benutzt - dies ist in sofern irreführend als dass eine Erklärung rechtlich anfechtbar ist. Wir empfehlen, generell, also auch online stets den Begriff "Datenschutzhinweise" oder "Informationen zum Datenschutz" zu verwenden.
Schauen wir nun einmal auf die verschiedenen Haupt-Varianten von Hinweisen auf den Datenschutz, für die Unternehmen die Verantwortung haben (können):
Datenschutzerklärung für die Website:
Diese Form ist die Bekannteste. Die Datenschutzerklärung erscheint in der Regel als eigener Menüpunkt oder im Footer einer Internetseite. Darin informiert der Websitebetreiber die Nutzer und Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die beim Aufruf der Seite anfallen, etwa die IP Adresse, Protokolldateien, Cookies oder eingesetzte Dienste von Drittanbietern wie Google Analytics, Google Maps oder YouTube. Auch die Nutzung von Kontaktformularen oder die Implementierung eines Shops müssen hier extra aufgeführt werden.
Datenschutzhinweise für Kunden und Geschäftspartner:
Unternehmen, die im Rahmen von Verträgen oder Service-Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, müssen gesonderte Hinweise bereitstellen. Dazu gehören etwa Angaben zum Zweck der Nutzung von Kundendaten, zu Aufbewahrungsfristen und zur Weitergabe an Dritte.

Datenschutzhinweise für Mitarbeiter:
Auch Beschäftigte haben Anspruch darauf zu erfahren, wie die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ganz konkret aussieht. Hierzu gehören Hinweise zu Lohnabrechnung, IT-Systemen oder Videoüberwachung.
Spezielle Datenschutzhinweise für Social Media:
Wer Social Media Plugins oder Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken betreibt, muss auch hier Transparenz schaffen.
Individuelle Datenschutzhinweise bei besonderen Diensten:
Beispielsweise im Blog, bei Newslettern, über ein Formular mit Abfrage einer E-Mail Adresse, beim Einsatz von Tracking-Tools oder bei Downloads. Jede dieser Versionen hat eigene Anforderungen. Sie sollten klar voneinander abgegrenzt sein, um Verwirrung bei den Nutzern zu vermeiden.
Für eine umfassende Strategie zum Umgang mit dem Datenschutz im Allgemeinen und den notwendigen Hinweisen empfiehlt sich ein Datenschutzbeauftragter: Mit der Bereitstellung einer passenden Strategie durch den Datenschutz Profi sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern womöglich auch einige Nerven – und gewinnen stattdessen die Sicherheit, dass sämtliche Anforderungen rund ums Thema Datenverarbeitung rechtssicher abgedeckt werden.
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Wann brauche ich Datenschutzhinweise?
Datenschutzhinweise werden immer dann nötig, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten erhebt, speichert oder an Dritte weitergibt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das nationale Datenschutzrecht schreiben ausdrücklich vor, dass betroffene Personen umfassend über jede Form der Datenverarbeitung aufgeklärt werden müssen. Diese Informationspflicht ergibt sich insbesondere aus den Art. 8, Art. 13 DSGVO sowie aus dem Artikel 6 Abs 3, und sie gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung im digitalen oder im analogen Kontext stattfindet.
In der Praxis bedeutet das: Schon beim Aufruf einer Website werden automatisch technische Daten wie Protokolldateien oder eine IP Adresse erzeugt. Sobald ein Kontaktformular genutzt wird, in das ein Interessent seine E-Mail Adresse einträgt, entsteht ebenfalls ein Informationsbedarf. Auch bei der Nutzung von Online-Services, bei der Einbindung externer Dienste oder beim Versand eines Newsletters ist es zwingend erforderlich, den Betroffenen transparent zu informieren. Gleiches gilt, wenn im Rahmen eines Vertrags Daten an Dritte weitergegeben werden oder wenn ein Unternehmen eigene Inhalte über eine Internetseite bereitstellt.
Für Unternehmen hat diese Pflicht nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine strategische Bedeutung. Transparente Datenschutzhinweise schaffen Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, während fehlende oder unzureichende Informationen schnell zu rechtlichen Problemen führen können.
Wer hier klar kommuniziert, zeigt Verantwortungsbewusstsein, sorgt für Rechtssicherheit und reduziert das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern.
Damit werden Datenschutzhinweise zu einem zentralen Instrument, um sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch die Beziehung zu den eigenen Zielgruppen nachhaltig zu stärken.
Wer bekommt welche Datenschutzhinweise?
Nicht jeder und jede aus der Zielgruppe derer, die Daten an ein Unternehmen geben, erhält die gleichen Informationen. Je nachdem, welche Dienste in Anspruch genommen werden, fallen sehr unterschiedliche Daten zur Verarbeitung an. Hier kommt es auf die Rolle der betroffenen Person an, deren Daten Ihre Firma nutzt:
Besucher einer Webseite:
Sie erhalten eine ausführliche Datenschutzerklärung, die leicht auffindbar sein muss.
Kunden:
Bei Vertragsabschlüssen oder im laufenden Service müssen Kunden über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.
Mitarbeiter:
Beschäftigte bekommen separate Hinweise, da ihre personenbezogenen Daten in anderen Prozessen verarbeitet werden.
Geschäftspartner und Lieferanten:
Auch hier ist Transparenz erforderlich, wenn Daten verarbeitet werden. Wichtig ist, dass die Informationen immer zielgruppengerecht aufbereitet sind. Eine einzige allgemeine Datenschutzerklärung reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Tipp:
Muster und Informationen zu den speziellen Inhalten werden häufig im Netz zur Verfügung gestellt. Hier lohnt sich allerdings tatsächlich ein professioneller Datenschutzbeauftragter als Unterstützung, anstatt via Google und Generator "ins Blaue hinein" eine standardisierte Datenschutzerklärung für alle Fälle zusammenzuzimmern. Mehr Sicherheit bekommen Sie mit einer umfassenden Datenschutz Analyse aus Profihand, inklusive sämtlicher Informationen, die auf den jeweiligen Anwendungsfall konzipiert werden.

Welche Angaben beinhalten welche Datenschutzhinweise?
Datenschutzhinweise müssen immer klar und nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage die Verarbeitung erfolgt und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen. Die DSGVO unterscheidet dabei zwischen zwei zentralen Grundlagen: Zum einen gibt es die Verarbeitung auf Basis recvhtlicher Grundlagen ohne die Mitwirkung der betroffenen Person, zum anderen die Verarbeitung aufgrund einer freiwilligen Einwilligung.
In vielen Fällen erlaubt das Gesetz eine Datenverarbeitung ohne zusätzliche Zustimmung – etwa, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens überwiegen oder wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht. Für andere Zwecke hingegen, beispielsweise für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail, ist eine ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung der Betroffenen erforderlich.
Eine vollständige Datenschutzerklärung sollte daher immer Angaben zum verantwortlichen Betreiber und zum benannten Datenschutzbeauftragter enthalten, den Zweck und Umfang der jeweiligen Verarbeitung erläutern sowie die Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten benennen. Auch der Einsatz von Cookies, Analyse-Tools wie Google Analytics oder anderen externen Diensten muss klar dargestellt werden, ebenso wie die Dauer der Speicherung und die Kriterien für deren Festlegung.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Rechte der Betroffenen – etwa Auskunft, Berichtigung oder Löschung – deutlich zu beschreiben und Möglichkeiten zur Kontrolle und zu individuellen Datenschutzeinstellungen anzubieten. Vervollständigt werden die Hinweise durch den Verweis auf zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz, an die sich Betroffene im Konfliktfall wenden können.
Alle diese Inhalte sollten Unternehmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen der tatsächlichen Datenverarbeitung entsprechen und den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen.
Quick-Check Datenschutz Analyse: Angaben in Datenschutzhinweisen
- Wer ist verantwortlich? – Angaben zum Betreiber und ggf. zum Datenschutzbeauftragter
- Welche Daten? – Kategorien und Arten der personenbezogenen Daten, die erhoben werden
- Warum? – Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Mit wessen Zustimmung? – Hinweis auf Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnistatbestände
- Wie lange? – Speicherdauer oder Kriterien für die Löschung
- Welche Tools? – Einsatz von Cookies, Google-Analytics, Social Media Plugins oder anderen Diensten
- Welche Rechte? – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
- Welche Möglichkeiten? – Optionen zur Kontrolle und Datenschutzeinstellungen
- An wen wenden? – Hinweis auf Aufsichtsbehörden, z. B. die zuständige Landesbeauftragte
Welche Risiken bestehen, wenn die Datenschutzhinweise nicht gegeben werden?
Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzhinweise bergen erhebliche Risiken:
Abmahnungen:
Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen können fehlende Angaben abmahnen.
Bußgelder nach DSGVO:
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können zu erheblichen Strafen führen.
Reputationsverlust:
Kunden und Nutzer erwarten Transparenz. Fehlende Hinweise können Vertrauen zerstören.
Rechtliche Risiken:
Ohne klare Hinweise fehlt die Grundlage für eine rechtmäßige Datenverarbeitung. Ein Rechtsanwalt müsste dann oft kurzfristig eingeschaltet werden.
Die Verantwortung liegt eindeutig beim Betreiber. Wer seiner Informationspflicht nicht nachkommt, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden.

Erstellung und praktische Umsetzung
Muster und Generatoren
Viele Unternehmen greifen zunächst auf ein Muster oder eine Muster Datenschutzerklärung zurück. Diese sind jedoch oft zu allgemein und berücksichtigen nicht die individuellen Funktionen einer Website. Ein Datenschutz Generator oder Generator-Tools im Internet können hilfreich sein, bieten aber keine Garantie für Vollständigkeit. Die Verwendung des "Gießkannenprinzips" ist hier genauso abmahnfähig wie fehlende Informationen. Eine individuelle Anpassung ist zwingend notwendig, insbesondere bei speziellen Diensten oder Inhalten.
Unterstützung durch Experten
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung übernehmen. Auch eine Datenschutz Analyse des gesamten Unternehmens hilft, Lücken aufzudecken. Gerade für komplexe Systeme mit vielen Services, Server-Logs, Cookies und Google-Diensten empfiehlt es sich, die Webseite Ihrer Firma regelmäßig zu prüfen und neue Versionen der Hinweise zu veröffentlichen.
Typische Inhalte einer Website-Datenschutzerklärung
Damit Sie einen Überblick haben, hier die zentralen Bausteine (neben den im Quick-Check erwähnten Angaben):
- Allgemeine Informationen zur Verarbeitung
- IP Adresse und Protokolldateien
- Verwendung von Cookies
- Eingabe von E-Mail Adresse oder Kontaktformular
- Nutzung von Google-Diensten
- Einbindung von externen Diensten
- Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Ansprechpartner: Datenschutzbeauftragter
- Link zum Widerruf von Einwilligungen
- Hinweis auf zuständige Landesbeauftragte
Datenschutz in Kürze: Worauf Unternehmen achten sollten
Klare und transparente Hinweise bereitstellen
Datenschutzerklärung gut sichtbar auf der Website platzieren
Rechtliche Anforderungen regelmäßig prüfen
Datenschutzeinstellungen für Nutzer leicht zugänglich machen
Erstellung nicht allein auf ein Muster oder den Datenschutz Generator verlassen
Unterstützung durch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten einholen
Technische Kontrolle und Sicherheitssysteme implementieren
Fazit: Datenschutzhinweise als Pflicht und Chance
Die Themen Datenschutzerklärung bzw -hinweise sind keine lästige Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht mit hohem Stellenwert. Richtig umgesetzt, stärken sie das Vertrauen Ihrer Kunden, verbessern die Transparenz und schützen Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken.
Ob Website, Internetseite, Service oder interne Prozesse: Eine rechtssichere Datenschutzerklärung gehört heute zu den unverzichtbaren Inhalten einer professionellen Unternehmenskommunikation. Nutzen Sie die Chance, mit klaren Hinweisen und aktueller Version Vertrauen aufzubauen und die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder eine Datenschutz Analyse Ihres Unternehmens wünschen, stehen wir Ihnen als erfahrenes Datenschutzbüro jederzeit zur Verfügung.
Schreiben Sie eine E Mail, rufen Sie an, wir sind für Sie da!
FAQ
Durch die Einbindung von Social Media Plugins wie dem Facebook- oder LinkedIn-Button werden beim Besuch einer Website oft automatisch personenbezogene Daten wie die IP Adresse an die Plattformbetreiber übermittelt – selbst dann, wenn der Nutzer den Button nicht anklickt. Deshalb ist es wichtig, in der Datenschutzerklärung transparent darüber zu informieren, welche Daten übertragen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt und welche Widerspruchs- oder Kontrolle-Möglichkeiten die Betroffenen haben.
Immer dann, wenn personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden – zum Beispiel beim Aufruf einer Website (IP-Adresse, Protokolldateien), bei der Eingabe einer E-Mail Adresse in ein Formular, beim Einsatz von Cookies oder beim Versand von Newslettern.
Unternehmen riskieren Abmahnungen, Bußgelder nach DSGVO und einen erheblichen Vertrauensverlust bei Kunden. Ohne korrekte Datenschutzhinweise fehlt zudem die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung, was im Ernstfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.